Kündigung? So geht´s weiter!
Sie haben eine Kündigung erhalten. Jetzt wissen Sie nicht genau wie Sie handeln sollen. Wir helfen Ihnen!
Wir bieten Ihnen
Rechtsanwälte Böcker, Maneke & Partner ?!
Die Kündigung zu erhalten, das wünscht man niemandem. Man denkt, die Welt geht unter und fühlt sich ohnmächtig.
Das erleben wir in unserer mittelständischen Kanzlei täglich. Mit 4 Anwälten nebst Notariat kämpfen wir für unsere Mandanten, wenn sie in dieser Situation stecken.
Wir geben Ihnen die Sicherheit, dass wir uns um alle Ihre Anliegen kümmern. Wir werden Ihre Interessen durchsetzen!
Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine Kündigung erhalten
- Bewahren Sie Ruhe
- Unterzeichnen Sie nichts
- Melden Sie sich bei uns
- Den Rest erledigen wir
Was sind die nächsten Schritte?
Zunächst benötigen wir von Ihnen die vorhandenen Unterlagen. Selbstverständlich können Sie uns diese auch digital übermitteln.
Nach einer ersten Prüfung beraten wir Sie dann gerne in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch, wie es Ihnen am besten passt. Wir erläutern Ihnen dann ausgiebig die nächsten Schritte, die in ihrem Fall möglich und/oder nötig sind.
Melden Sie sich daher frühzeitig bei uns!
Darauf können Sie vertrauen

„Seit mehr als 20 Jahren bin ich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Dieser Bereich ist sehr vielseitig und birgt viele Dinge, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind. Daher sind meine Spezialisierung und Erfahrung unerlässlich, um die besten Ergebnisse für meine Mandanten heraus zu holen.“
Frank Maneke Fachanwalt für Arbeitsrecht
Unsere Anwälte

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwältin für Familienrecht

Rechtsanwalt und Notar
Häufig gestellte Fragen
Wie ist das mit den Kosten? Übernimmt das jemand?
Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe, es gibt viele Möglichkeiten, die Kosten nicht selbst (vollständig) tragen zu müssen. Dennoch gilt grundsätzlich im Arbeitsrecht: Erstattung ist nicht vorgesehen.
Daher ist eine pauschale Antwort schwierig bzw. nicht möglich. Rufen Sie uns an. Wir gehen individuell auf Ihre Situation ein und ermitteln, mit welchen Kosten Sie rechnen können und wer dafür aufkommt.
Was ist wenn ich bereits einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet habe?
Unter welchen Umständen hat die Unterzeichnung statt gefunden: Drucksituation, keine Zeit zum Überlegen? Wir prüfen, ob Ihre Unterschrift rückgängig gemacht werden kann.
Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie NICHTS, was nicht von uns geprüft wurde!
Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie schnell muss ich nun reagieren?
Die Kündigungsschutzklage ist so schnell wie möglich – spätestens innerhalb von drei Wochen nach Erhalt – einzureichen!
Arbeitsplatz oder Abfindung? Was kann ich durchsetzen?
Es geht um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes! In bestimmten Fällen macht es Sinn, eine Abfindung auszuhandeln. Bitte rufen Sie uns an, um dieses individuell in Ihrem Fall abstimmen zu können.
Wie viel Zeit und Energie muss ich investieren?
Wir wissen, dass Sie sich in einer außerordentlichen Belastungsituation befinden.
Wir kümmern uns um sämtliche Anliegen, die Ihren Fall betreffen.
Der direkte Draht zu uns
